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Waffe
Luft oder CO2 Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm.
Die äußeren Masse dürfen 200 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg incl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.
Munition
Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm.
Scheiben
Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 - 9 = je 8 mm.
Entfernung
10 Meter.
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