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Neue Sicherheitsvorschriften des DSB
(Stand April 2004)
Waffen
dürfen auf der Schießanlage nur in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Taschen) transportiert werden.
sind generell mit geöffneten Verschlüssen / Ladeklappen zu transportieren
dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle ausgepackt werden.
dürfen an dem Schützenstand nach Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden.
dürfen nur nach Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt werden.
Ziel- und Anschlagübungen sind nur auf dem Schützenstand mit Erlaubnis der Schießleitung gestattet.
Feuerwaffen
müssen außerhalb des Schützenstandes mit Pufferpatrone, mit Signalflagge oder ähnlicher Vorrichtung versehen sein.
Kurzwaffen
Schützen, die ihre Magazine / Waffen mit mehr als der zugelassenen Anzahl von Patronen laden, werden sofort vom Stand verwiesen, werden für diesen Wettbewerb disqualifiziert und können von der gesamten Meisterschaft ausgeschlossen werden = Sperre.
Achtung
Verstöße gegen die bestehenden Sicherheitsbestimmungen können zum sofortigen Ausschluss aus dem jeweiligen Wettbewerb = Disqualifikation oder von der gesamten Meisterschaft = Sperre führen.
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